Nachgründungsberatung
Nach-Gründungsberatung
Gern betreuen wir auch Ihr weiteres Unternehmenswachstum mit sämtlichen Leistungen unserer Mittelstandsberatung (Link zu Mittelstandsberatung). Auch für diese Beratungsleistungen können 80 % der Beratungskosten gefördert werden. Die Förderung im Rahmen des Programms “Förderung unternehmerischen Know-hows” ist zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kann aber gern durch arndt consult erfolgen. Im Rahmen dieses Förderprogramms können sich
- Junge Unternehmen, d.h. nicht länger als zwei Jahre am Markt (Jungunternehmen, 80%)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen, 80%)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten, 90%)
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung qualifiziert beraten lassen. Vor Antragstellung müssen jedoch Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit der IHK oder HWK über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate vergehen. Für die Durchführung der Beratungen und die Abrechnung der Förderung ist arndt consult seit vielen Jahren mit einer hohen Zahl an Beratungsprojekten gelistet.
Warum arndt consult?
- Konzeption und Inhalte basieren auf 20 Jahren Erfahrung in der Gründerbetreuung
- Begleitung von über 500 Gründungen
- Sicherung höchster (und zertifizierter) Beratungsqualität
- Listung bei allen relevanten Fördermittelgebern
- spezialisierte, ebenfalls selbständige Berater
- weiterführendes Betreuungsangebot in unserer Mittelstandsberatung
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